Evakuierungshelfer

„Stell Dir vor Du bist Evakuierunghelfer und kannst Gefahren vor allen anderen erkennen und erste Maßnahmen ergreifen und damit andere schützen“

Schriftenreihe DGUV 205-033

 

Die Ausbildung zum Evakuierungshelfer nach DGUV 205-033

 

Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen. Grundsätzlich sind dann alle betroffenen Personen sofort sicher und schnell aus dem gefährdeten Bereich zu evakuieren. Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher) auch Maßnahmen zu treffen, die zur sicheren und geordneten Evakuierung erforderlich sind.


siehe §§ 9, 10 Arbeitsschutzgesetz
siehe §§ 21, 22 DGUV Vorschrift 1 UVV „Grundsätze der Prävention“

 

Kann in den Umfang der Brandschutzhelferausbildung integriert werden mit mind. einer Unterrichtsstunde oder auch eigenständig ausgebildet werden.

Evakuierungslehrgang
Evakuierungslehrgang

Teilnehmerzahl und Dauer:

Maximal sollten an der Ausbildung 10-15 Personen teilnehmen.

Die Dauer für die Ausbildung in der Theorie beträgt mind. 1 Unterrichtsstunde und anschl. Praxis

 

Ort:

Die Ausbildungen finden normalerweise bei Ihnen im Unternehmen bzw. an Ihrem Standort statt.

 

Kosten:

Ich unterbreite Ihnen gern ein individuelles Angebot!

 

Alternativen sind nach Absprache jederzeit möglich.

 

In jedem Betrieb und auch zu Hause sollte eine ausreichende Anzahl von geeigneten Feuerlöschern vorhanden sein.

 

Nur die wenigsten können richtig mit einem Feuerlöscher umgehen oder trauen sich diesen zu nutzen.