Brandschutzhelfer
„Stell Dir vor Du bist Brandschutzhelfer und kannst Gefahren zu Feuer und Rauch vor allen anderen erkennen und erste Maßnahmen ergreifen“
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 10 Abs. 2 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"
Unfallverhütungsvorschrift:
"Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 6.2 "Brandschutzhelfer"
Schriftenreihe DGUV 205-023
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023
Brandschutzhelfer unterstützen die Geschäftsleitung bzw. den für Brandschutz verantwortlichen oder den Brandschutzbeauftragten, helfen bei der Brandbekämpfung von Entstehungsbränden und der Einweisung der eintreffenden Feuerwehr.
Ausbildungsinhalte:
1. Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
- betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096: „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
- Alarmierungswege und -mittel
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- geeignete Feuerlöscheinrichtungen
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
4. Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
- thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
- mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
- besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall und Selbstschutz
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Person
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Wie funktioniert die Gefahrenabwehr
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Alarmierung
Praxis:
Feuerlöschübungen am Gas-Brand-Flammen-Simulator (bei Erstausbildung ist dieses Pflicht) oder alternativ an einem digitalen Brand-Flammen-Simulator mit Übungs-Feuerlöschern mit dem Löschmittel Wasser
Teilnehmerzahl und Dauer:
Maximal sollten an der Ausbildung 10-15 Personen teilnehmen.
Die Dauer für die Ausbildung in der Theorie beträgt mind. 2 Unterrichtsstunden und anschl. Praxis
Ort:
Die Ausbildungen finden normalerweise bei Ihnen im Unternehmen bzw. an Ihrem Standort statt.
Kosten:
Ich unterbreite Ihnen gern ein individuelles Angebot!
Alternativen sind nach Absprache jederzeit möglich.
Weiterhin biete ich gemeinsam mit einem Partnerbetrieb die Ausbildung in einem digitalen Selbststudium an.
Nur das Feuerlöschtrainung wäre praktisch durchzuführen.
