Brandschutzordnung

Als Brandschutzordnung nach DIN 14096 unter Berücksichtigung bspw. der ASR A 2.2 versteht man eine Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder eines Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen. Eine solche "Regelung" hat in etwa den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.

 

Tatsächlich ist die Erstellung einer solchen Brandschutzordnung nicht immer für jedes Gebäude bundeseinheitlich vorgeschrieben oder nötig. Ebenso wird in arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Für Arbeitsstätten sind in Deutschland generell geeignete und ausreichende Informationen an die Mitarbeiter eines Betriebes zu kommunizieren. Einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen konkrete, im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde abgefasste Brandschutzordnungen für Betriebe, welche üblicherweise öffentlich zugänglich sind. Diese Brandschutzordnungen richten sich also sowohl an Betriebsangehörigen als auch an betriebsfremde Personen.

 

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